Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.